Für den Verkauf an Ausländer (ohne Schweizer Pass) gibt es folgende Grundbedingungen.
Bei Wohnsitznahme in Grindelwald, Nutzung der Wohnung als Hauptwohnsitz, oder wenn Sie eine gültige Niederlassungsbewiligung B oder C haben, dann bestehen keine oder nur reduzierte Einschränkungen beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses.
Für den Erwerb einer Wohnung im Stockwerkeigentum muss der Amtliche Wert mindestens CHF300'000.-- betragen, was einem Verkaufspreis von ca. CHF 650'000.-- entspricht. Der Amtliche Wert wird durch einen amtlichen Schätzer des Kanton Bern ermittelt. Zudem muss die Nettowohnfläche mindestens 65m2 und darf maximal 250m2 umfassen.
Bei einem Erwerb eines Einfamilienhauses/ Ferienhauses muss der Amtliche Wert mindestens CHF 420'000.-- betragen. Das Grundstück darf maximal 1000m2 umfassen und die Nettowohnfläche des Hauses darf im Maximum 200m2 aufweisen.